Nun ist es soweit: die Termine für die Prüfung der Wanderleiter*innen, welche aus einem schriftlichen Theorie- und einem Praxisteil besteht, stehen fest. An der Prüfung darf teilnehmen, wer den Vorbereitungskurs bei der Landesberufskammer der Südtiroler Berg- und Skiführer oder in einem der Bildungshäuser besucht hat. Wer die Prüfung bestanden hat, kann sich in das Sonderverzeichnis der Wanderleiter*innen eintragen lassen.
Im Anhang finden Sie das detaillierte Info-Schreiben, die Prüfungsordnung und das Anmeldeformular zum Herunterladen. Die Anmeldungen werden nur per E-Mail innerhalb Freitag, 23.10.2020 (24 Uhr) entgegengenommen. Spätere Anmeldungen können nicht mehr akzeptiert werden.
Südtirol zu erwandern, ist eine ganz besondere Art, dieses Land zu entdecken. Wer dabei nicht nur die Natur erleben, sondern zudem alles Wissenswerte über Landschaft, Geologie, Fauna und Flora, über Geschichte und Eigenheiten des Landes erfahren möchte, lässt sich am besten von einem Wanderleiter begleiten. Dieser kümmert sich um die Planung der Wanderungen auf ausgewiesenen Wegen, begleitet seine Gäste und steht diesen mit seiner Erfahrung und seinem Wissen zur Seite. Dieses Wissen müssen Wanderleiterinnen und Wanderleiter in Südtirol nicht nur haben, sondern auch nachweisen, weshalb sich nur jene „Wanderleiter“ nennen dürfen, die die Eintragung ins Sonderverzeichnis der Wanderleiter bei der Landesberufskammer der Südtiroler Berg- und Skiführer nachweisen können. Dadurch wir sichergestellt, dass die Gäste auf ihren Wanderungen auf qualifizierte Begleiter und Betreuer zählen können. Anders als Bergführer sind Wanderleiter nur auf Wanderungen im Einsatz. Überall dort, wo technische Hilfsmittel notwendig sind (Seil, Pickel, Steigeisen, usw.), sowie auf gesicherten Steigen sind dagegen die international geprüften Berg- und Skiführer die richtigen Ansprechpartner.
Wie wird man Wanderleiter*In
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Wer den Beruf des Wanderleiters oder der Wanderleiterin freiberuflich und professionell ausüben will, muss in das seit 1. Jänner 2018 bei der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer angelegte Sonderverzeichnis für Wanderleiter eingetragen sein. Voraussetzung für eine solche Eintragung ist das Absolvieren einer fundierten Ausbildung, die alle Bereiche umfasst, die für das professionelle Leiten von Wanderungen notwendig sind: vom Wissen über Fauna und Flora, das UNESCO-Weltnaturerbe, Geologie und Geschichte über Tourenplanung, Erste Hilfe und Notfallmanagement bis hin zu Gruppenleitung und -dynamik.
Diese Ausbildung ist seit Inkrafttreten des Beschlusses der Landesregierung vom 14. Juni 2016, Nr.629, verpflichtend und dient der Vorbereitung auf die Prüfung, die von der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer abgenommen wird.
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