Die Anmeldung zur Prüfung für Wanderleiter:innen ist offen. Die Prüfung findet in der Woche vom 16. bis 18. Mai 2022 statt (genaueres siehe Infoblatt "Prüfungsinformationen). An der Prüfung darf teilnehmen, wer den entsprechenden Vorbereitungskurs besucht hat. Nach bestandener Prüfung ist die Eintragung in das Sonderverzeichnis der Wanderleiter:innen möglich.
Im Anhang finden Sie das detaillierte Info-Schreiben, die Prüfungsordnung und das Anmeldeformular zum Herunterladen.
Die Anmeldungen erfolgen ausschließlich per E-Mail an office@bergfuehrer-suedtirol.com
Anmeldeschluss ist der 29.04.2022 (24:00 Uhr). Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Die Landesberufskammer der Südtiroler Berg- und Skiführer organisiert im Jahr 2022 einen zweisprachigen Vorbereitungskurs für Wanderleiter / Wanderleiterinnen.
Der Kurs liefert die praktischen und theoretischen Grundlagen, um Gäste fachkundig auf Wanderungen zu begleiten. Dazu gehören neben der Praxis Wandern auch Führungskompetenz, Wetter und Orientierung, Tourenplanung und Organisation, Notfallmanagement, Grundwissen zu unserer Heimat, welches den Gästen nähergebracht wird.
Der Vorbereitungskurs richtet sich an all jene, die die Tätigkeit als Wanderleiter/in gewerbsmäßig und fachgerecht ausüben möchten.
Wanderleiter/innen organisieren Wanderungen und Exkursionen für Einzelpersonen und Gruppen. Auf der Tour bringen sie den Kunden die regionale Natur und Kultur näher. Sie wecken das Interesse der Teilnehmer nicht nur mit ausgewählten Informationen, sondern auch mit Angeboten wie Themenwanderungen zu Sagen, Geologie oder zur lokalen Landwirtschaft.
Südtirol zu erwandern, ist eine ganz besondere Art, dieses Land zu entdecken. Wer dabei nicht nur die Natur erleben, sondern zudem alles Wissenswerte über Landschaft, Geologie, Fauna und Flora, über Geschichte und Eigenheiten des Landes erfahren möchte, lässt sich am besten von einem Wanderleiter begleiten. Dieser kümmert sich um die Planung der Wanderungen auf ausgewiesenen Wegen, begleitet seine Gäste und steht diesen mit seiner Erfahrung und seinem Wissen zur Seite. Dieses Wissen müssen Wanderleiterinnen und Wanderleiter in Südtirol nicht nur haben, sondern auch nachweisen, weshalb sich nur jene „Wanderleiter“ nennen dürfen, die die Eintragung ins Sonderverzeichnis der Wanderleiter bei der Landesberufskammer der Südtiroler Berg- und Skiführer nachweisen können. Dadurch wir sichergestellt, dass die Gäste auf ihren Wanderungen auf qualifizierte Begleiter und Betreuer zählen können. Anders als Bergführer sind Wanderleiter nur auf Wanderungen im Einsatz. Überall dort, wo technische Hilfsmittel notwendig sind (Seil, Pickel, Steigeisen, usw.), sowie auf gesicherten Steigen sind dagegen die international geprüften Berg- und Skiführer die richtigen Ansprechpartner.
Wie wird man Wanderleiter*In
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Wer den Beruf des Wanderleiters oder der Wanderleiterin freiberuflich und professionell ausüben will, muss in das seit 1. Jänner 2018 bei der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer angelegte Sonderverzeichnis für Wanderleiter eingetragen sein. Voraussetzung für eine solche Eintragung ist das Absolvieren einer fundierten Ausbildung, die alle Bereiche umfasst, die für das professionelle Leiten von Wanderungen notwendig sind: vom Wissen über Fauna und Flora, das UNESCO-Weltnaturerbe, Geologie und Geschichte über Tourenplanung, Erste Hilfe und Notfallmanagement bis hin zu Gruppenleitung und -dynamik.
Diese Ausbildung ist seit Inkrafttreten des Beschlusses der Landesregierung vom 14. Juni 2016, Nr.629, verpflichtend und dient der Vorbereitung auf die Prüfung, die von der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer abgenommen wird.
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