Jener des Bergführers ist in Italien – und damit auch in Südtirol – ein geschützter Beruf. Das heißt, dass der Zugang zum Beruf per Gesetz geregelt ist. In Südtirol gilt dabei (mit späteren Anpassungen) die Berg- und Skiführerordnung aus dem Jahr 1991, mit der auch die Landesberufskammer der Berg- und Skiführer eingerichtet worden ist.
Wie jeder geschützte Beruf haben demnach auch die Südtiroler Bergführer ein Organ der Selbstregelung und Selbstverwaltung. Das heißt: Es sind die Bergführer selbst, die zum einen über den Zugang zu ihrem Beruf entscheiden, zum anderen über die Einhaltung aller Pflichten der Kammermitglieder wachen.
Die wichtigsten Aufgaben der Landesberufskammer der Südtiroler Berg- und Skiführer sind:
Übrigens: Mitglieder der Landesberufskammer sind alle Bergführer und Anwärter, die ihren Wohnsitz in Südtirol haben und in das Berufsverzeichnis eingetragen sind. Seit Ende 2012 gehören zudem die im entsprechenden Sonderverzeichnis eingetragenen Wanderleiter der Kammer an.
Wer in Südtirol ständig als Bergführer arbeiten möchte, muss in das entsprechende Berufsverzeichnis eingetragen sein. Das Verzeichnis wird von der Landesberufskammer der Südtiroler Berg- und Skiführer geführt. Wer demnach nach den Profis in Südtirols Bergen sucht, wird im Verzeichnis fündig. Und nur hier.
Bergführer finden
Wie von der Berg- und Skiführerordnung des Landes Südtirol vorgegeben, ist die Berufskammerversammlung das höchste Organ der Landesberufskammer der Südtiroler Berg- und Skiführer. Ihr gehören alle Mitglieder der Kammer an, Stimmrecht in der Versammlung haben allerdings nur die Bergführer, während die Wanderleiter ohne Stimmrecht an der Versammlung teilnehmen.
Als höchstes Organ der Landesberufskammer legt die Versammlung die Leitlinien der Standespolitik fest, wählt den Leitungsausschuss, genehmigt die Bilanzen und die Budgetplanung. Die Versammlung tagt im Normalfall einmal jährlich, führt also nicht das Tagesgeschäft, sondern ist für die langfristige Strategie der Kammerarbeit verantwortlich.
Aus der Berufskammerversammlung gehen alle weiteren Organe der Kammer direkt oder indirekt hervor:
Zwar ist das höchste Organ der Landesberufskammer der Südtiroler Berg- und Skiführer die Berufskammerversammlung, weil diese aber aus allen Mitgliedern der Kammer besteht und nur einmal jährlich einberufen wird, führt das Tagesgeschäft der Vorstand (im Gesetz „Leitungsausschuss“ genannt).
Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern. Acht davon werden von den Bergführern gewählt, die Wanderleiter stellen dagegen das neunte Mitglied. Aus dem Vorstand gehen der Präsident und der Vizepräsident der Berufskammer hervor. Der Präsident vertritt die Kammer nach außen und ist damit Gesicht und Stimme der Südtiroler Bergführerschaft. Dazu ernennt der Vorstand die Technische Kommission, die das oberste Ausbildungsgremium der Bergführer im Land ist.
Als Exekutivorgan der Kammer hat der Vorstand ein Aufgabenspektrum abzudecken, das jenem der gesamten Berufskammer entspricht. Neben der Führung der Verzeichnisse heißt dies etwa, die Rechte der Bergführer zu verteidigen, zugleich aber auch über die Ausübung von deren Pflichten zu wachen. Auch der Kontakt zu den Institutionen und internationalen Bergführer-Vereinigungen (etwa in der Internationalen Vereinigung der Bergführerverbände IVBV) läuft über den Vorstand.
Der aktuelle Vorstand
Die Technische Kommission wird vom Leitungsausschuss besetzt. Sie ist im Auftrag der Landesregierung für die Organisation und Abwicklung der Ausbildundunslehrgänge und Fortbildungskurse zuständig. Damit ist die Technische Kommission so etwas wie die Wächterin über das Zugangstor zum Bergführerberuf.
Weil sie zudem die Inhalte der Ausbildung festlegt, beeinflusst die Technische Kommission auch die Zukunft des Bergführerberufs entscheidend mit. Schließlich müssen die Trends und Entwicklungen des Berufs schon in der Ausbildung vorweggenommen und in der Fortbildung nachvollzogen werden, damit die Südtiroler Bergführer auch weiterhin internationale Spitze bleiben können.
Die aktuelle Technische KommissionDer Vorstand besteht aus neun Mitgliedern. Acht davon werden von den Bergführern gewählt, die Wanderleiter stellen das neunte Mitglied. Die acht Vertreter vom Leitungsausschuss des Verbandes der Berg- und Skiführer wählen den Präsidenten und die Technische Kommission, welche die Abwicklung der Ausbildungs- und Fortbildungskurse im Auftrag der Landesregierung organisiert. Zudem wacht der Ausschuss über die Ausübung der Berufspflicht seiner Mitglieder, führt die Beschlüsse der Vollversammlung durch und pflegt die Beziehungen zu nationalen und internationalen Bergführerverbänden (IVBV). Er arbeitet mit der zuständigen Landesbehörde zusammen und gibt Gutachten ab. Nicht zuletzt sorgt der Ausschuss dafür, dass durch gezielte Aktionen die Sicherheit in den Bergen erhöht wird.
Präsident
Vize Präsident
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Vertreter Wanderleiter
Die technische Kommission wird vom Ausschuss gewählt, die auch den Präsidenten des Vorstandes wählen. Die technische Kommission organisiert die Abwicklung der Ausbildungs- und Fortbildungskurse im Auftrag der Landesregion.
Die technische Kommission ändert sich bei jedem Ausbildungszyklus, d.h. alle 2 Jahre. Es gibt nur einen technischen Ausbildungsleiter, zurzeit ist es Bergführer David Demetz.
Leiter der technischen Kommission